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Gebr. Oser AG
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Baselstrasse 6, 4224 Nenzlingen
Sie haben in Ihrer Wand, an Ihrer Decke oder in der Fassade Risse erkannt und wissen nicht, ob dies ein schwerwiegendes Problem darstellt? Was im ersten Moment als möglicher Baumangel für Unruhe sorgt, ist meistens kein Grund zur Sorge. Dennoch ist es wichtig, den Riss einzuschätzen und bei Unsicherheit auf jeden Fall einen Fachmann zu beauftragen, den Riss zu kontrollieren.
Risse lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen: Einfache Risse im Putz, die nicht vom Putzträger ausgehen, Risse bei denen der Putzträger eine Rolle spielt und baudynamische Risse, auch Setz- oder Setzungsrisse genannt. In allen Fällen sollte der Riss versorgt werden, da hier vor allem die Gefahr von Feuchtigkeit und so von Schimmelbildung besteht. Als Fachunternehmen kontrollieren wir die Risse, stellen nach Möglichkeit die Rissart fest und unterbreiten Ihnen auf Wunsch direkt ein Angebot für die sanierenden Massnahmen.
Ein Schweizer Altbau oder Fachwerksbau besticht durch seine besondere Bauweise, die schöne Struktur und den ausgewogenen Schnitt sowie kleine Details. Risse an Wänden und Fassade sind nicht nur unschön, sondern können schwerwiegende Folgen für das Gebäude haben, wenn Sie ignoriert werden. Im Vergleich zu heutigen Methoden im Bauwesen sind Altbauten nicht auf individuelle Entwicklungen wie Unterfangungen oder den Rückgang von Grundwasser ausgelegt. Alte Bausubstanz kann Ihre statischen Eigenschaften verlieren, brüchiger werden oder durch die wandelnden klimatischen Bedingungen nachgeben.
Besonders in Altbauten sind Setzrisse eine häufige Ursache, die von erfahrenen Handwerkern begutachtet und beobachtet werden sollte. In jedem Fall aber ist eine einwandfreie Risssanierung an Altbauten machbar, ohne die Ästhetik zu beeinträchtigen.
Risse in der Fassade sind meistens auf Hitze & Spannungen durch Temperaturwechsel zurückzuführen. Wir unterscheiden solche Risse in A & B Risse, wobei ein Riss der Klasse A lediglich ein optischer Mangel ist, der das Trägerwerk in keiner Form beeinflusst. Solche Risse in der Fassade können auch von Heimwerkern mit wenig Aufwand und etwas Sanierungsputz ausgeglichen werden. Ein Riss der Klasse B hingegen ist sanierungsbedürftig und sollte von einem Fachmann ausgeführt werden. Hier ist der Putzträger involviert und die Risse befinden sich vermehrt an Stoss- und Lagerfugen. Oft spielen hier die Temperatur und Feuchtigkeit eine Rolle und bilden sogenannte Schrumpf-, Schwind, oder Spannungsrisse.
Gerne begutachten wir Ihre Risse unverbindlich und übernehmen auf Wunsch die Ausbesserung der unerwünschten Mängel.
Setzungsrisse am Mauerwerk, egal ob Stein oder Beton, sind auf ein statisches Problem zurückzuführen und ähnlich wie bei Altbauten eine ernste Angelegenheit. Diese Risse sind meist gröber und auch an Kellerwänden oder an Decken vorzufinden. Besonders bei Wänden mit Glattputz sind solche Risse besonders auffällig. Sollten Sie einen solchen Riss an Ihrer Immobilie feststellen, sollte dieser schnell von einem Fachmann kontrolliert werden. Bei einer sogenannten Voruntersuchung ergreifen wir erste Massnahmen, den Riss genauer zu bewerten. Der Riss wird beispielsweise mit einer sogenannten Gipsmarke versehen. Wird nach kurzer Zeit ein Riss innerhalb der Marke festgestellt, handelt es sich um ständige Bewegung, demnach sehr wahrscheinlich um Setzrisse der Gebäudestatik.
Neben der Voruntersuchung bieten wir unseren Kunden moderne und schonende Methoden zur Risssanierung. Von Injektionen bis hin zu Spiralankern sind wir für jeden Fall gewappnet.
Wie entstehen Setzrisse am Gebäude und wer kommt dafür auf?
Setzrisse am Gebäude – das müssen Sie wissen
Wie entstehen grobe Setzrisse am Gebäude: Setzungsrisse am Gebäude können mehrere Ursachen haben. So sind alte Gebäude zum Beispiel einfach nicht mehr an die wandelnden Bedingungen des Baugrunds und des Klimas gewöhnt, schlechter gedämmt und meist auf unbehandelten Böden gebaut. Ein Rückgang des Grundwassers oder dessen Anstieg sowie schwere Bauarbeiten in der Nachbarschaft können bereits so stark wirken, dass die Statik nachgibt und sich solche Risse im Gebäude bilden. Ein Fachunternehmen wie unseres kann bei einer ersten Analyse schnell erste Ursachen feststellen und entsprechende Massnahmen vorschlagen. In moderneren Gebäuden sind die Ursachen für schwere Rissbildung überwiegend bautechnische Mängel an Stossfugen, angrenzenden Bauteilen oder mangelnde Verbindungen. Auch hier kann aber ein unsachgemässes Handeln oder besondere Arbeiten angrenzender Bauarbeiten dafür sorgen, dass Ihr Gebäude Risse bildet. Ein Unterfangen, also das Untergraben Ihres Fundaments für das des Nachbarn, wäre eine solche Massnahme, die unbedacht auch Schäden an Ihrem Haus erzeugt.
Wer muss für die Risssanierung zahlen: In der Schweiz ist Ihre Grundlage für das Eigenheim die Bauabnahme gemäss SIA Norm 118. In Neubauten beginnt die sogenannte Rügefrist gemäss dem Obligationsrecht für sogenanntes unbewegliches Bauwerk und ist 5 Jahre gültig. Mängel wie ein Riss müssen binnen 7 Tagen nach Feststellung gemeldet werden. Sind Sie bereits über diese 5 Jahre hinaus und bemerken grobe Setzungsrisse, ist die Klausel sogenannter arglistig verschwiegener Mängel eine Möglichkeit, die Frist auf 10 Jahre auszudehnen. Hierzu müssen Sie, bestenfalls durch einen Expertenbelegt, beweisen, dass der Bauunternehmer fahrlässig gehandelt hat und dies verschwiegen wurde. Im Altbau hingegen ist wie im Eigenheim über 5 Jahre eine Erdbeben- und/oder Gebäudeversicherung zu empfehlen. Je nach Arbeiter kann diese entstandene Schäden und somit die Kosten einer Risssanierung übernehmen.
Gerne helfen wir Ihnen, mit einer Voruntersuchung und einer ersten Kostenkalkulation Schadensfälle mit Ihrem Versicherer zu besprechen.
Im Zuge aller anfallenden Arbeiten in und um Ihre Immobilie, beraten wir Sie gerne zur Fassadensanierung, der Wärmedämmung und jeglichen Gipserarbeiten aller Art sowie finanzielle Förderungen. Ein Beispiel ist das von unseren Kunden gerne genutzte Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen oder das Basler Energiepaket, durch das Sie attraktive Zuschüsse erhalten können, wenn im Rahmen einer Risssanierung doch die komplette Erneuerung von Dämmung eine Option darstellt.
Sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner,
wir sind stolz darauf, Ihnen mitteilen zu können, dass wir als erstes
Gipsergeschäft überhaupt an der Swiss Bau 2024 Messe in Basel als
Aussteller vertreten sind!
Eine Übersicht der wichtigsten Daten:
Datum: 16.01.2024 bis 19.01.2024
Veranstaltungsort: MCH Messe Schweiz (Basel) AG am Messeplatz,
CH-4005 Basel
Veranstaltungsinformationen unter: https://www.swissbau.ch/de
Öffnungszeiten: täglich von 09:00 – 18:00 Uhr
Stand und Halle: im Erdgeschoss / Stand A60
Kontakt:
Wenn Sie Fragen haben oder mehr über unsere Teilnahme & die neue Zukunft
im Gipserhandwerk mit der Swiss Bau 2024 erfahren möchten, stehen wir
Ihnen gerne telefonisch oder via Mail zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Boris Ruf & Marcel Cavuto